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  • Informationen zur Hundesteuer

    Die Steuer beträgt jährlich

    » für den ersten Hund 60,00 €
    » für den zweiten Hund 150,00 €
    » für jeden dritten und jeden weiteren Hund 200,00 €
    » für einen nach Definition gefährlichen Hund 600,00 €

    Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 6 der Hundesteuersatzung gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.