Bürgerbüro

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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Meldewesen sowie Passangelegenheiten.


Gemeinde Hüttenberg warnt vor nicht-offiziellen Online-Diensten

Die Digitalisierung in den Verwaltungen nimmt immer mehr Fahrt auf. Leider nutzen kommerzielle Drittanbieter aber genau diese Entwicklungen zu ihrem eigenen Vorteil aus – zu Lasten von Bürger*innen.

Mit gut aufgemachten, scheinbar seriös gestalteten Lockangeboten täuschen sie vor, Bürger*innen mit Online-Services den Weg zum Amt zu ersparen. Tatsächlich können sie die Versprechen aber nicht halten – und verlangen dazu noch Gebühren, die bei der Behörde selbst gar nicht fällig geworden wären. Auch in Hüttenberg sind Bürger*innen auf diese Schein-Service-Angebote schon reingefallen und haben über diese Anbieter versucht, zum Beispiel Führungszeugnisse zu beantragen. Das Führungszeugnis ist aber ausschließlich persönlich im Bürgerbüro zu beantragen. Aufpassen sollte man auch bei Online-Angeboten zu Kirchenaustritten und Meldebescheinigungen. Im Standesamt gilt dies auch für die Online-Beantragung Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden.

Die Gemeinde warnt daher: Achten Sie bei der Suche nach Online-Diensten immer darauf, direkt auf der Internetseite Ihrer Behörde nach Onlineservices zu schauen. Für die Gemeinde Hüttenberg sind alle Onlineservices gebündelt bei den Online-Services unter Onlineservice A-Z zu finden. Sollten Sie doch auf einer anderen Homepage fündig werden, lesen Sie genau, welchen Service Sie beauftragen und welche Kosten noch hinzukommen.

Personalausweis

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

  • Unterlagen für die Beantragung

    • Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Personalausweis und/oder z. B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto- Mustertafel.
    • Bei Beantragung für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) muss mindestens ein Elternteil bei der Beantragung dabei sein.
      Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
      Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • Gebühren

    46,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    27,60 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
    Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten und können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

    Bearbeitungszeit
    Der Personalausweis ist in der Regel in 2 – 3  Wochen abholbereit.

    Weitere Vordrucke
    Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises 

Reisepass

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.
Der Pass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Beantragung des „Expresspasses“. Dieser ist innerhalb von ca. 72 Stunden zu erhalten.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten an.

  • Unterlagen für die Beantragung

    • Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Reisepass und/oder z. B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel.
    • Bei Beantragung für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) muss mindestens ein Elternteil bei Beantragung dabei sein.
      Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
      Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
  • Gebühren

    70,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    37,50 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    32,00 Euro Zuschlag für einen Expresspass
    22,00 Euro Zuschlag für einen 48-Seiten-Pass
    Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten und können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

    Bearbeitungszeit

    Der Reisepass kann in der Regel nach 4 bis 5 Wochen abgeholt werden.

    Aktuell ist eine genaue Lieferzeit der Reisepässe nicht absehbar. Mit langen Wartezeiten von ca. 8 Wochen und länger ist zu rechnen.

    (Expresspass ca. 72 Stunden)

    Weitere Vordrucke

    Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Anmeldung/Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann auch eine Woche im Voraus durchgeführt werden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit der Hauptwohnung gemeldet sind, abmelden.
Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies grundsätzlich ebenfalls gegenüber der Meldebehörde erklären, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Führungszeugnis

Informationen zum neuen Führungszeugnis ab 2019
Informationsflyer vom Bundesamt für Justiz für die Beantragung eines Führungszeugnisses

Hinweise
Das Führungszeugnis können Sie auch direkt über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.