Standesamt

Geburt

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.

Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden

 

Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes – Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.

Standesamtliche Trauungen

Trauungen finden im Trauzimmer des Rathauses in Rechtenbach oder an ausgewählten Terminen im Ballsaal des Heimatmuseums Goethehaus im Ortsteil Volpertshausen statt.

An diesen Orten können Sie heiraten:

  • Rathaus Rechtenbach

    Das Trauzimmer bietet Platz für rund 30 Gäste. Der Zugang kann von außen über den Platz „unter dem Nussbaum“ erfolgen oder durch das Rathaus / Standesamt. Für Ihren Empfang nach der Trauung kann der Außenbereich genutzt werden.

  • Heimatmuseum Goethehaus

    Im Ballsaal des Goethehauses können ca. 50 Gäste an der Trauung teilnehmen. Auch hier gibt es einen Innenhof, in dem Empfänge stattfinden können. Darüber hinaus haben im „Café Goethe “ in der Remise direkt auf dem Museumsgelände rund 50 Personen Platz. Die Bewirtung übernimmt der Heimatkundliche Verein Hüttenberg. Bitte beachten Sie, dass das Trauzimmer im Heimatmuseum Goethehaus im ersten Stockwerk liegt, das nur über eine (steile) Treppe zu erreichen ist. Ein barrierefreier Zugang ist nicht vorhanden. Für die standesamtliche Trauung im Heimatmuseum Goethehaus wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 150 € erhoben.


  • Atelierkirche

    Standesamtlich heiraten in einem historischen Gebäude inmitten eines Lindengartens? Die Atelierkirche im Ortsteil Volpertshausen ist ein öffentlicher Raum für Kunst und Kultur. Eigentümerin ist die Gemeinde Hüttenberg. Die ehemalige Dorfkirche stammt aus dem 12. Jahrhundert und ist vermutlich das älteste Gebäude der Gemeinde Hüttenberg. Seit 1968 wird sie nicht mehr als Kirche genutzt. Von 2016 bis 2020 wurde sie aufwändig saniert und für eine neue Nutzung als Atelier und Kulturraum ausgestattet. Im Innenraum können maximal 48 Personen auf modernen Stühlen Platz nehmen (plus Brautpaar).  Eine musikalische Begleitung ist von der Empore aus möglich. Eine Heizung ist vorhanden. Für Ihren Empfang nach der Trauung kann der Außenbereich mit allen Außenmöbeln (Stehtische / runde Gartentische / Gartensessel) und das Funktionshaus mit Küche und Toilette genutzt werden. Für standesamtliche Trauungen in der Atelierkirche wird eine Miete in Höhe von 300 Euro erhoben.

Sterbefall

Der Tod einer in Hüttenberg verstorbenen Person wird vom Standesamt Hüttenberg beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

Hinsichtlich des medizinischen Teils maßgeblich ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.

Sofern Sie ein Bestattungsinstitut beauftragt haben, wird sich dieses um die Formalitäten im Standesamt kümmern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bestattungsinstituts werden die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und auftragsgemäß die Sterbeurkunden in Empfang nehmen.

Einbürgerung

Informationen zum Antrag

Wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

Für die Einbürgerung müssen Sie einen Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Einbürgerungsanträge werden in Hessen von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis Ihres Wohnsitzes entgegengenommen. Zunächst ist dort ein Beratungsgespräch erforderlich, unter anderem zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Identitätsüberprüfung und -klärung und der Prüfung der Echtheit ausländischer Urkunden.

Dieses Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihres Beratungsgespräches. Hier können Sie bereits für den Antrag notwendige Unterlagen hochladen und so die Bearbeitungszeit Ihres Antrages verkürzen.

Wer mindestens 16 Jahre alt ist, kann den Einbürgerungsantrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Vertretungsberechtigten (in der Regel die Eltern) den Antrag stellen, entweder im Rahmen ihres eigenen Einbürgerungsantrages, oder in Vertretung ihres bzw. ihrer Kinder. In diesem Fall wählen Sie bei der Frage „Handeln Sie in eigener Sache“ die Option „Nein, ich handle in Vertretung oder mit Vollmacht.“.