Offenes Feuer in Waldnähe verboten 

zweithöchste Alarmstufe


In den zurückliegenden Monaten blieben wiederholt weite Teile Hessens ohne ergiebige Niederschläge. Nach vorläufigen Daten des DWD fielen im Juli in Hessen lediglich 14 l/m² Niederschlag, ein historischer Tiefstand verglichen zur Referenzperiode 1961 bis 1990. Die hohen Temperaturen und die intensive Sonneneinstrahlung verstärkten den Wassermangel zusätzlich. Insbesondere die Bodenvegetation, aber auch unverwertbares Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene Bäume sind inzwischen stark ausgetrocknet und können somit leicht entzündbares Material darstellen.


Das Forstministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, insbesondere mit Blick auf die aktuell intensive Freizeitnutzung im Wald, um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.