Hintergrund:
Bei der Bauleitplanung muss die Gemeinde die öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abwägen. Dazu gehört auch der Schutz von Bodendenkmälern bzw. archäologischem Kulturgut. Bestehen Anhaltspunkte für archäologische Funde – etwa weil das Gebiet in einem archäologisch sensiblen Bereich liegt –, kann die zuständige Denkmalbehörde verlangen, dass vor oder im Rahmen der Planung archäologische Untersuchungen durchgeführt werden.
