Die bevorstehende Wahl wird hiermit gem. § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes
bekannt gemacht.
Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung
zwischen den Parteien zu erreichen.
Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahre gewählt.
Interessierte Personen haben die Möglichkeit, sich zu bewerben. Die Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben mit Angaben zu Alter und Beruf – können bis zum 27.
November 2026 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg, Frankfurter Straße 49 -
51, 35625 Hüttenberg, eingereicht werden.
Das Hessische Schiedsamtsgesetz fordert, dass Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit
und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein müssen.
Das Amt kann nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar
bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder im
Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht oder das
fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in der Gemeinde wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt
ist.
Weitere Informationen können in der Gemeindeverwaltung erfragt werden
(Herr Reinl, Tel. 06441/7006-28).
