Bewerbungsmöglichkeit für die Neuwahl der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Weidenhausen

Die bevorstehende Wahl wird hiermit gem. § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes

bekannt gemacht.


Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in

bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung

zwischen den Parteien zu erreichen.


Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahre gewählt.

Interessierte Personen haben die Möglichkeit, sich zu bewerben. Die Bewerbungsunterlagen

- formloses Bewerbungsschreiben mit Angaben zu Alter und Beruf – können bis zum 27.

November 2026 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg, Frankfurter Straße 49 -

51, 35625 Hüttenberg, eingereicht werden.


Das Hessische Schiedsamtsgesetz fordert, dass Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit

und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein müssen.


Das Amt kann nicht bekleiden,

1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar

bestellt ist;

4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5. wer die rechtsprechende Gewalt oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder im

Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.


In das Amt soll nicht berufen werden, wer

1. bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht oder das

fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

2. nicht in der Gemeinde wohnt;

3. durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt

ist.


Weitere Informationen können in der Gemeindeverwaltung erfragt werden

(Herr Reinl, Tel. 06441/7006-28).