Bauen

Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, Ortsteil Rechtenbach
Bebauungsplan „Dollenstück IV“
sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

(2)    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung liegt im Nordosten des Ortsteiles Rechtenbach, nördlich der Gießener Straße. Er ist der Übersichtskarte 1 zu entnehmen und umfasst in der Gemarkung Großrechtenbach, Flur 19 die Flurstücke 156/14, 156/15, 156/23, 156/26, 156/27, 156/32, 156/33, 165/2tlw., 166/2, 166/3, 167/2tlw.,167/4, 167/5, 168, 169 – 181, 182/1, 183/1, 183/2, 184/1, 185/1, 186/1, 188/1, 189/1, 190/1, 191/1, 192/1 sowie Flurstück 296 in der Flur 9. 


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung umfasst darüber hinaus einen Bereich östlich des Ortsteiles Rechtenbach, östlich der L 3054 einmal nördlich und einmal südlich der L 3360. Dieser ist der Übersichtskarte 2 zu entnehmen und umfasst in der Gemarkung Kleinrechtenbach, Flur 10, für den nördlichen Bereich die Flurstücke 167, 168/1 und 169/1 sowie für den süd-lichen Bereich das Flurstück 189/1. Hier sind das Regenrückhaltebecken und eine Fläche für Natur und Landschaft geplant. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst darüber hinaus weitere Flächen für den artenschutz-rechtlichen Ausgleich, die nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung sind und in den Über-sichtskarten 3 bis 7 dargestellt werden. Die Übersichtskarte 3 umfasst in der Gemarkung Reiskirchen, Flur 6, das Flurstück 183. Die Übersichtskarte 4 umfasst in der Gemarkung Weidenhausen, Flur 1, das Flurstück 184. Die Übersichtskarte 5 umfasst in der Gemarkung Großrechtenbach, Flur 21, das Flur-stück 60. Die Übersichtskarte 6 umfasst in der Gemarkung Großrechtenbach, Flur 18, das Flurstück 17. Die Übersichtskarte 7 umfasst in der Gemarkung Großrechtenbach, Flur 19, das Flurstück 125.


Die Übersichtskarte 8 dient der besseren räumlichen Einordnung und stellt alle Geltungsbereiche zusammenfassend dar.

(3)    Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet in Ergänzung von Seniorenwohnen, einem Ärztehaus und optional verschiedenen Büroräu-men für verschiedene Dienstleistungsunternehmen geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist folglich die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO und eines Urbanen Gebietes i.S.d. § 6a BauNVO. Ergänzt werden die Nutzungen durch Ausweisungen von öffentlichen Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Spielplatz. Die Erschließung erfolgt ausgehend der südlich verlaufenden Gießener Straße sowie im östlichen Teil im Anschluss an die Straßen Budweisgra-ben / Im Dollenstück. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4)    Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht be-schrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Be-bauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und dien-te im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und den Verfahrensunterlagen beigelegt wird.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a.    Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Be-bauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maß-nahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umwelt-relevanten Schutzgüter umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:
•    Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunkti-onsbewertung, Hinweise zur Nichtbetroffenheit von oberirdischen Gewässern sowie Lage au-ßerhalb von Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt. Hinweise zur Erosionsgefähr-dung in Teilbereichen, Empfehlungen zum vorsorgenden Bodenschutz.
•    Klima und Luft: Bewertung des Planvorhabens zu den Auswirkungen für die Kalt- und Frisch-luftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima. Hinweise zu Maßnahmen zur Klimaanpassung.
•    Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung, Beschreibung der eingriffsminimierenden und grünordnerischen Maßnahmen innerhalb des Plangebietes, artenschutzfachliche Bewertung entsprechend der Ergebnisse des artenschutz-rechtlichen Fachgutachtens, Verweise auf gesetzliche Regelungen und Kompensationsmaß-nahmen zum Artenschutz. 
•    Biologische Vielfalt: Bewertung des Planvorhabens im Hinblick auf die biologische Vielfalt. 
•    Landschaft: Bewertung des Planvorhabens im Hinblick auf das Landschafts- bzw. Ortsbild so-wie Informationen über geplante Eingrünungsmaßnahmen im Plangebiet.
•    Natura-2000-Gebiete: Hinweise auf die Nichtbetroffenheit von Natura-2000-Gebieten sowie Aus-wirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete. 
•    Sonstige Schutzgebiete: Hinweise auf die Nichtbetroffenheit von sonstigen Schutzgebieten. Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Dill“ liegt südlich des Plan-gebietes; erhebliche Beeinträchtigungen werden aufgrund fehlender räumlicher und funktionaler Zusammenhänge nicht erwartet.
•    Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Bewertung des Vorhabens im Hinblick auf die Wohnqua-lität der benachbarten Bereiche. Hinweise zur Bedeutung des Plangebietes für die Erholung.
•    Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Boden-denkmälern. 

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungs-rechtlich vorbereiteten Eingriff in Boden, Natur und Landschaft und dessen Ausgleich sowie zum Arten-schutz. Der Eingriff wird über die Zuordnung von Ökopunkten kompensiert.  
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Pla-nungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können. 

Folgende weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:


b.    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Plan Ö, 08/2026) in Bezug auf die artenschutzrechtliche Prüfung der durch die Planung potenziell betroffenen Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Feld-hamster, Reptilien, Amphibien und Schmetterlinge. Aus der Analyse gehen insbesondere Feldler-che und Rebhuhn als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Arten mit Maßnahmenbedarf hervor; zudem werden Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen benannt.
c.    Archäologisch-geophysikalische Prospektion (Posselt & Zickgraf Prospektionen, 02/2026) zur Erfassung möglicher archäologischer Befunde mittels Magnetometerprospektion. Die Untersu-chung weist Anomalien auf, die auf ein archäologisches Potenzial der Fläche schließen lassen.
d.    Bericht zu archäologische Untersuchung mit Sondagen (Freies Institut Für Angewandte Kul-turwissenschaften, 08/2026) zur archäologischen Voruntersuchung der Fläche anhand von Son-dagen. Dokumentiert werden die freigelegten Befunde und Funde.
e.    Schalltechnische Stellungnahme (GSA Ziegelmeyer GmbH, 07/2026) mit Prüfung der auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrs- und Gewerbegeräusche sowie unter Berücksichtigung der durch die Planung bedingten Verkehrsentwicklung. Bewertet werden die Orientierungs- und Richtwerte; zudem werden Anforderungen und Empfehlungen zum passiven Schallschutz abgelei-tet.
f.    Verkehrsuntersuchung (Schlothauer & Wauer, 07/2026) zu den verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Gebietsentwicklung. Untersucht werden die Bestandssituation, das künftig zu erwar-tende Verkehrsaufkommen, die Prognosebelastungen und die Leistungsfähigkeit der maßge-benden Knotenpunkte.
g.    Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Be-hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stel-lungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
•    BUND, Kreisverband Lahn-Dill (30.01.2026): Hinweise zum Immissionsrichtwerten, Lichtimmissi-onen und Starkregenereignissen. 
•    EAM Netz GmbH (26.01.2026): Hinweise zu Strom- und Erdgasversorgungsanlagen, notwendi-ger Transformatorenstation und Kabelverlegung im Plangebiet.
•    Hessen Mobil Dillenburg (26.01.2026): Hinweise zur Erschließung sowie zur Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes, Hinweise zum Immissionsschutz.
•    IHK Gießen-Friedberg (30.01.2026): Hinweise zum Immissionsschutz.
•    Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis, FD Bauaufsicht (19.01.2026): Hinweise zu Anpflanzungen und Stützmauern, sowie zu immissionsschutzrechtlichen Belangen.  
•    Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreis, FD Gefahrenabwehr (06.01.2026): Hinweise zu Zufahrtswe-gen für Rettungsfahrzeuge, Löschwasserversorgung und Rettungswegen.
•    Kreisausschuss des Land-Dill-Kreis, FD Umwelt, Natur und Wasser (29.01.2026): Hinweise zu Natur- und Landschaftsschutz sowie zum Wasser- und Bodenschutz. Hinweise zu Schutzgebie-ten und dem vorsorgenden Bodenschutz sowie Bodenveränderungen. 
•    Landesamt für Denkmalpflege, hessenArchäologie (21.01.2026): Hinweise zu Bodendenkmälern und zur Untersuchung dieser Belange.
•    Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen (27.01.2026): Kei-ne Hinweise auf kampfmittelverdächtige Gegenstände.
•    Regierungspräsidium Gießen (02.02.2026):
o    Dez. 31: Hinweise zu Alternativflächen und Neuinanspruchnahme von Flächen. 
o    Dez. 41: Hinweise zu Wasserversorgung, Entwässerung, Bodengüte und Klimawandel. 
o    Dez. 42: Hinweise zu Abfallentsorgung und Bodenverunreinigungen.
o    Dez. 43: Hinweise zu Immissions- und Schallschutz.
o    Dez. 44: Hinweise zu Bergbau.
o    Dez. 51: Hinweise zum landwirtschaftlichen Flächenverbrauch.
o    Dez. 53: Hinweise zu Schutzgebieten.

(5)    In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils inklusive Plankarte und Begrün-dung sowie der Umweltbericht, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, der Ergebnisbericht der Archäo-logische Untersuchung Sondagen, der Bericht der Archäologisch-geophysikalischen Prospektion, die Schalltechnische Stellungnahme, die Verkehrsuntersuchung sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

21.09.2206 – 22.10.2026 einschließlich

in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Kommune https://www.huettenberg.de/zukunfts-raum/bauen/bauleitplanung/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen, sowie die in den textlichen Festset-zungen benannte DIN-Norm, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB in der Bauverwaltung der Gemeinde Hüttenberg im Ortsteil Rechtenbach, Frankfurter Str. 49-51, 35625 Hüttenberg, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.     
Es wird gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.


(6)    Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(7)    Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(8)    Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, Ortsteil Rechtenbach
Bebauungsplan „Dollenstück IV“
sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich